Ankauf + Verkauf / Anmietung (gewerblich)
Ankauf + Verkauf:
Am Anfang steht der Wunsch zum Kauf/Verkauf und meist schon ein Preis:
Das Maklergeschäft umfasst nicht nur die Ermittlung des Marktpreises Ihrer Immobilie, die sie verkaufen möchten, sondern auch die Prüfung des Angebotspreises von Immobilien, die Sie als Investor erwerben möchten. Ich unterstütze Sie bei beiden Prozessen und stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise zur Verfügung.
Wie erfolgt die Vermarktung Ihrer Immobilie:
Ich verzichte auf die Erstellung eines kompletten Exposés, welches benötigt werden würde, wenn ich die branchenüblichen Onlineplattformen nutze. Stattdessen erstelle ich, sofern das ein Kurzexposé, welches ausschließlich einer internen und nicht öffentlichen Vermarktung dient.
Damit stelle ich Ihre Immobilie meinem bestehenden Netzwerk an Maklerkollegen vor, die exklusiv für verschiedene, renommierte Maklerhäuser tätig sind sowie meinem eigenen Netzwerk von Investoren.
Als neutraler Mediator führe ich Verkäufer und Käufer durch Preis- und Vertragsverhandlungen und begleite Sie ebenfalls auf Wunsch mit zum Notartermin.
Anmietung einer Gewerbefläche:
Sie teilen mir Ihr Gesuch mit, welches ich in meinem Kollegennetzwerk platziere. Bei einem passenden Angebot erhalten Sie direkten Kontakt zum Makler. Sollte ich selbst aktuell Gewerbeflächen zur Vermietung direkt vom Eigentümer im Bestand haben, begleite ich Sie auch hier bis zur Vertragsunterschrift und übernehme zusätzlich auf Wunsch gern die Umsetzung und Koordination Ihrer Ausbauwünsche mit den ggf. notwendigen bauamtlichen Änderungen und Einholung von Genehmigungen. Hier kommen wir dann in den Bereich der Projektleitung im Hochbau.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz bezieht sich auf Fernabsatzverträge. Verträge also, die durch Briefwechsel, E-Mails oder Telefonate angebahnt werden. Oftmals findet eine Kontaktaufnahme zum Makler auf diesem Wege statt.
Dabei sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden durch unbedarfte Klicks weitreichende Verträge abzuschließen.
Was ist ein Maklervertrag?
Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Verkäufer oder Käufer verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages eine Vergütung (Provision) zu zahlen. Der
Vertragstyp ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB unter dem § 452 ff. geregelt.
Was kostet ein Maklervertrag?
Der Maklervertrag – also Exposé, Besichtigungstermin etc. – ist kostenfrei. Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Provision fällig. So regelt es das BGB.
14-tägiges Widerrufsrecht für Sie!
Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren und dies auch zu dokumentieren.
Müssen beide Parteien die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten?
Nein, denn der Kunde möchte natürlich sofort Informationen über seine Wunschimmobilie. Hierzu erklärt er durch die Wiederrufsbelehrung, dass der Makler sofort für Ihn tätig werden darf. Ferner
erlischt damit die Wiederrufsfrist. Kommt es nun zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages, hat der Makler seinen Vertrag voll erfüllt und ist erst dann provisionsberechtigt.
Das Bestellerprinzip sieht vor, dass Wohnungsvermittler von denjenigen bezahlt werden sollen, welche die Leistung des Maklers bestellen. Im Koalitionsvertrag wurde das Bestellerprinzip aufgegriffen und vereinbart: „Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt“.
Das Bestellerprinzip wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungs-gesetzes (MietNovG) zum 01.06.2015 eingeführt. Im Rahmen dieses Novellierungsgesetzes wird daneben auch die sogenannte Mietpreis-bremse umgesetzt.