Wer ist betroffen?
Das Gesetz bezieht sich auf Fernabsatzverträge. Verträge also, die durch Briefwechsel, E-Mails oder Telefonate angebahnt werden. Oftmals findet eine Kontaktaufnahme zum Makler auf diesem Wege statt.
Dabei sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden durch unbedarfte Klicks weitreichende Verträge abzuschließen.
Was ist ein Maklervertrag?
Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages eine Vergütung (Provision) zu zahlen. Der Vertragstyp ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB unter dem § 452 ff. geregelt.
Wann genau kommt ein Maklervertrag zustande?
Sobald ein Interessent sich auf ein Angebot meldet und ein Exposé versandt wird oder ein Besichtigungstermin erfolgt. Der Interessent nimmt damit ein konkretes Angebot zur Immobilienvermittlung in
Anspruch. Der Makler kann seine Ansprüche aus diesem Vertrag mit einer Nachweisliste geltend machen, sollte es zu einem Verkauf durch dritte kommen.
Was kostet ein Maklervertrag?
Der Maklervertrag – also Exposé, Besichtigungstermin etc. – ist kostenfrei. Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Provision fällig. So regelt es das BGB.
14-tägiges Widerrufsrecht für Sie!
Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren und dies auch zu dokumentieren.
Müssen beide Parteien die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten?
Nein, denn der Kunde möchte natürlich sofort Informationen über seine Wunschimmobilie. Hierzu erklärt er durch die Wiederrufsbelehrung, dass der Makler sofort für Ihn tätig werden darf. Ferner
erlischt damit die Wiederrufsfrist. Kommt es nun zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages, hat der Makler seinen Vertrag voll erfüllt und ist erst dann provisionsberechtigt.